Zum Inhalt springen

Neubau zwischen Wartburgallee und Marienstraße

Chronologie unserer Bemühungen

Chronologie der Bemühungen des Förderkreises zur Erhaltung Eisenachs e.V. um die Neugestaltung des Platzes am Denkmal zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung mit angrenzendem Neubau zwischen Wartburgallee und Marienstraße:


März 2025
Der Förderkreis zur Erhaltung Eisenachs wird von der Stadtverwaltung Eisenach eingeladen, einen geeigneten Vertreter als Fachpreisrichter im gutachterlichen Verfahren zur Gestaltung des Platzes zu benennen. Das ist der Beginn einer langen Auseinandersetzung mit dem der Öffentlichkeit bis dahin nicht bekannten Bauvorhaben.
Die beigefügten Unterlagen, besonders ein nicht genauer Lageplan, lassen erkennen, dass die städtebauliche Einordnung des Neubaus dem Platzensemble und seinem Umfeld nicht gerecht wird. Der Förderkreis lehnt eine Mitwirkung am Wettbewerbsverfahren zur Platzgestaltung mit folgender Begründung ab:

Wir bedauern sehr, dass für eine qualitativ hochwertige Neugestaltung dieses Bereichs bis in die jüngste Vergangenheit äußerst nachteilige Voraussetzungen geschaffen wurden:

  1. Neubauvorhaben an der nördlichen Begrenzung des Platzes. Diese massive Bebauung erfüllt weder nach Art und Maß der baulichen Nutzung das Erfordernis des Einfügens in die Eigenart der näheren Umgebung noch die Anforderungen des Denkmalschutzes zur Anpassung an die angrenzenden und umgebenden Einzeldenkmale („Goldener Löwe“, Marienstraße 59, Wandelhalle mit Kartausgarten, etc.).
  2. Die Platzfläche wird durch einen geplanten Parkplatz an der Marienstraße (verschenkte Fläche eines städtebaulich wertvollen Grundstückes) um die Hälfte reduziert, sodass tatsächlich nur noch eine zu gestaltende „Restfläche“ verbleibt.
  3. Erst vor wenigen Wochen wurden an der nördlichen Grenze des Platzes zwei klimatisch und stadtbildprägend wertvolle Bäume zu Gunsten des Neubauprojekts gefällt.

Unter diesen Voraussetzungen lassen sich die Prämissen der Aufgabenstellung durch die teilnehmenden Büros nur unter dem Aspekt der Schadensbegrenzung umsetzen.


31. August 2025 – Offener Brief an Oberbürgermeister und Stadtverwaltung Eisenach
Inzwischen wurde bekannt, dass ein Teil der denkmalgeschützten Platzfläche mit Arbeiterdenkmal an der nördlichen Grenze dem Bauherrn zum Kauf angeboten wurde. Das Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie wurde über diesen Verkauf nicht in Kenntnis gesetzt. Der Stadtrat hatte lediglich über den Grundstücksverkauf zu entscheiden. Die Stadträte waren nach unserer Kenntnis nicht darüber informiert, dass die Fläche Teil eines denkmalgeschützten Platzes ist.

Die Unvereinbarkeit des genehmigten Bauvorhabens mit allen Regeln der Baukultur, des Denkmalschutzgesetzes und der Gestaltungssatzung Südstadt wird mit dem Baufortschritt an der Wartburgallee auch für den Laien sichtbar.

Besonders gravierend sind die Nichteinhaltung der Bauflucht an der Wartburgallee damit verbunden:
– die gestörte Sichtbeziehung zur Wartburg
– aus dem Mariental kommend kann die straßenprägende Abfolge freistehender Villen mit ihren Vorgärten nicht mehr wahrgenommen werden
– das überdimensionierte Bauvolumen des Neubaus beeinträchtigt stark das denkmalgeschützte Umfeld.



08. Oktober 2025 – Brief an den Oberbürgermeister
Der Förderkreis wendet sich erneut an den OB mit hinzugewonnenen Informationen:

Das Stadtplanungsamt hat vor der erteilten Baugenehmigung mehrere Auflagen erteilt, die in der konsequenten Einhaltung zu einem stimmigeren Baukörper geführt hätten. Die gesetzlichen Vorgaben nach § 34 BauGB (Einfügen in die Umgebung), der Gestaltungssatzung, die denkmalfachlichen Anforderungen wären nicht in Widerspruch zu der jetzt umgesetzten Ausführung geraten.

Warum wurden diese Auflagen in der erteilten Baugenehmigung ignoriert?


25. November 2025 – Brief an den Oberbürgermeister
Der Förderkreis wendet sich erneut an den OB mit den Aussagen:

Die gestellten Auflagen des Stadtplanungsamtes wurden an die Bauordnungsbehörde weitergeleitet. Die Auflagen wurden nicht umgesetzt, wie während der Ausführung von Beginn an zu erkennen war!

Wir fragen uns:
Sind die Auflagen nicht in die Planung übernommen worden oder erfolgte die Bauausführung nicht nach genehmigten Bauunterlagen und es ist seitens der Fachbereiche Bauordnung und Unterer Denkmalschutzbehörde nicht überprüft worden?

Laut Antwortschreiben des OB wurde seitens der Baubehörden sehr genau auf die Einhaltung der Vorschriften in der erteilten Baugenehmigung geachtet.



Ergänzung
Seit Berufung des Denkmalbeirates im Februar 2025 versuchen die Mitglieder den Ursachen nachzugehen, wie es zu der Umsetzung einer Planung kommen konnte, durch die ein gravierender und nicht revidierbarer städtebaulicher Missstand erzeugt wurde, abgesehen vom Verstoß gegenüber jeglichen denkmalschutzrechtlichen Vorschriften.

Eine Verhinderung dieses städtebaulichen Fehlers bzw. die Anpassung der Planunterlagen war leider nicht mehr möglich, da die Öffentlichkeit, wozu auch der Förderkreis zur Erhaltung Eisenachs e.V. als Träger öffentlicher Belange zählt, nicht informiert wurde. Die Öffentlichkeit hat jedoch ein Recht auf Information, das gilt insbesondere für ein so stadtbildprägendes Vorhaben im öffentlichen Raum, wie hier im Denkmalensemble „Villenkolonie Karthäuserhöhe“.

Die Einbeziehung der Mitglieder des Denkmalbeirates wäre auch vor der offiziellen Berufung möglich gewesen, wenn die Stadt eine Beteiligung des Denkmalbeirates gewünscht hätte.

Die Chronologie können Sie auch als PDF-Datei herunterladen: